Wenn ihr euch gut vorbereitet, wird das Gutachten in eurem Sinne ausfallen. Ansonsten könnt ihr Einspruch einlegen oder bei wiederholter, ungerechter Pflege-Begutachtung rechtliche Schritte durch Rechtsbeistand einleiten.
Zitat einer Mutter aus Hamburg: "Ich habe das Gefühl, die MDK-Leute müssen unfreundlich sein! Sie schikanieren und lehnen erst mal alles ab!"
Ich möchte das nicht glauben; denn das schadet dem Ansehen eurer Krankenkasse.
Und SCHUMMELN und MARKIEREN schadet euch und eurem Gewissen letztendlich selbst.
Ihr solltet nicht versuchen, aus dem gesundheitlichen Zustand eures "Kindes" Profit zu schlagen!
Dazu ein Zitat meines Sohnes Lars:
„Ich muss mich nicht vorführen! Mir geht es schon schlecht genug! Und wenn sie das nicht sehen, ist mir das egal! Dann haben die eben keine Ahnung!“
Genial! Recht hat ER!
Euer Kind ist pflegebedürftig, wenn es die Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) erfüllt.
Jede Pflege-Begutachtung muss vom MDK angemeldet und terminlich mit euch abgestimmt werden. Der MDK darf und wird nicht einfach an eurer Tür klingeln. Darum könnt ihr euch auf den Termin gut vorbereiten.
Wo sich der MDK mit euch zusammen mit eurem Kind trifft, ist davon abhängig, wo sich euer Kind aufhält.
Wohnt es noch bei euch zu Hause, kommt eine von eurer Krankenkasse beauftragte Pflegekraft bzw. ein Arzt oder eine Ärztin direkt zu euch nach Hause.
Lebt euer Kind nicht bei euch, sondern noch im Krankenhaus bzw. in einer Pflegeeinrichtung oder einem Wohnheim, findet die Pflege-Begutachtung normalerweise dort statt.
Ihr habt keinen Einfluss auf die Auswahl des Pflege-Begutachters, jedoch empfehle ich euch, im Falle eines intensiv-pflegebedürftigen, kleinen bzw. erwachsenen "Kindes" auf einen Arzt bzw. eine Ärztin zu bestehen. Hat dieser/diese Erfahrung und entsprechende medizinische Kenntnisse, sollte man eher Fachwissen über individuelle Umstände der bestehenden Behinderung voraussetzen können, als bei Pflegekräften. Diese verfügen eventuell ausbildungsbedingt nicht über die erforderlichen und umfangreichen Kenntnisse der verschiedensten Fassetten von Behinderungen. Entgegengesetztes kann natürlich auch möglich sein.
In der Pflege-Begutachtung soll folgendes herausgefunden werden:
1. Wie ist die aktuelle Versorgungssituation eures "Kindes"?
TIPP! Eure Vorarbeit:
Führt ein ausführliches Pflege(Tage)Buch über die Pflege/Betreuung eures "Kindes"!
(Hierfür gibt es PDF-Downloads im Internet oder fragt euer Pflegeteam, dass den turnusmäßigen Pflegenachweis durchführt.)
2. Wie ist die Vorgeschichte eures pflegebedürftigen "Kindes"?
Welche Befunde gibt es zur Historie?
Welche Befunde gibt zum aktuellen Status?
TIPP! Eure Vorarbeit:
Kopiert IMMER alle Kranken- und Therapie-Berichte eures "Kindes"!
Dazu ist es wichtig, dass ihr IMMER JEDEN Brief und Bericht eines JEDEN behandelnden Arztes für eure persönliche Akte vom Original vorab AUSNAHMSLOS KOPIERT habt!
DAZU SEID IHR BERECHTIGT, wenn ihr gesetzliche Betreuer bzw. Vorsorge-Bevollmächtigte eures "Kindes" seid!
Fordert ggf. von Hausarzt, Kinderarzt, Facharzt, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten und sonstigen Spezialisten aktuelle Berichte an bzw. nach.
Das sollte für diese kein großes Problem sein, da sowieso regelmäßig Berichte zwecks Dokumentierung für ihre eigenen Unterlagen bzw. für die Krankenkassen anfertigt werden müssten. Evtl. kostet es jedoch Zeit. Es kann vielleicht möglich sein, dass der zeitliche Aufwand und/oder Portogebühren von euch erstattet werden müssen.
TIPP!
Sagt jedem behandelnden Arzt oder Therapeuten, dass ihr unbedingt eine Kopie des Berichtes über die Ergebnisse bzw. Behandlungs-Verläufe haben wollt!
3. Welchen Hilfe-Bedarf hat euer Kind?
TIPP! Eure Vorbereitung:
Erklärt eurem "Kind", dass ihr zum Zwecke der Pflege-Begutachtung durch den fremden Besucher alles zeigen müsst, was ihr an pflegerischen und unterstützenden Maßnahmen täglich mit oder an eurem "Kind" praktizieren müsst!
Euer "Kind" wird sich dann nicht wundern, wenn ihr am schönsten Nachmittag von ihm verlangt, sich die Zähne zu putzen oder die Geh-Orthesen an- und ausziehen zu lassen oder dass ihr noch verschiedene andere Pflege-Maßnahmen vornehmen wollt, die gar nicht zur Tageszeit passen.
Euer "Kind" muss vorbereitet sein, dass es einen Toiletten-Gang demonstrieren soll, obwohl es gar nicht zur Toilette gehen muss. Gebt ihm vielleicht etwas mehr zu trinken und wartet zuversichtlich auf die Wirkung. Der MDK muss in diesem Punkt geduldig sein und ihn ggf. an das Ende seines Besuches verschieben.
Nahrung zuzuführen (ob durch Füttern oder Sondieren), muss auch außerhalb der Essenszeiten klappen. Vielleicht muss anlässlich des Gutachter-Termins eure gesamte Familie mitmachen und die Essenszeit einfach verschoben werden. So empfindet euer Kind die Situation als ganz natürlich.
Zeigt den Begutachtenden, was ihr an pflegerischen Maßnahmen alles vornehmen müsst, z.B.:
Stoma-Versorgung
Sonden-Wechsel
Kathetern
tägliche Gymnastik für Bewegung, Stuhlgang, Nahrungsaufnahme
Medikamenten-Einteilung und -Verabreichung
Körperpflege (Zähne putzen, Duschen, Eincremen, Föhnen, Rasieren)
An- und Auskleiden für alle Zwecke (beim Aufstehen, zum Rausgehen, zum Sport z.B. Kranken-Gymnastik, Schwimmen)
und was sonst noch zu euren täglichen und individuellen Pflege- und Hilfestellungen gehört.
Die Test-Bereiche
Medizinische Versorgung:> Ernährung (enterale Ernährung)
> Darm- und Blasen-Entleerung
> Katheter-Versorgung
> Stoma-Versorgung
Körperpflege:
> Zahnpflege, Waschen, Baden, Duschen, Rasieren, Kämmen;
jedoch KEIN Schminken!
Hauswirtschaftliche Versorgung
Mobilität
4. Der Pflege-Begutachter des MDKs hat die Aufgabe, der Pflegekasse Empfehlungen zur Prävention und Rehabilitation zu geben.
TIPP! Eure Vorbereitung:
Ruhig und sicher bleiben, denn bei chronischen Krankheiten und Syndromen und damit dauerhaften Behinderungen wird es kaum Maßnahmen zur Reduzierung oder Aufhebung des Behinderten-Grades geben. Die Behinderung besteht üblicherweise ein Leben lang.
5. Am Ende der Pflege-Begutachtung solltet ihr Tipps und Empfehlungen über Hilfsmittel erhalten.
TIPP! Eure Vorbereitung:
Macht euch im Vorfeld schlau darüber, welche Hilfsmittel ihr zur Unterstützung eures "Kindes" noch zusätzlich zu den bereits vorhandenen benötig!
Zum Beispiel für:
barrierefreies Badezimmer
Toiletten-Lift
Badewannen-Lift
Bett-Lift
Treppen-Lift
E-Rollstuhl
behindertengerechtes Fahrzeug (Auto)
behindertengerechtes Fahrrad
und andere allgemeine Umbaumaßnahmen im Haus bzw. in der Wohnung
uvm.
Nach der Pflege-Begutachtung
heißt es:
DURCHATMEN und WARTEN!
Ihr habt euer Bestes gegeben! Ihr habt gezeigt, wie viel und wie gut ihr pflegen müsst und könnt.
Jetzt liegt es in der Hand des Pflege-Begutachters des MDK, welche Erkenntnisse er gewonnen hat und wie er diese an die Pflegekasse übermittelt. Diese hat aufgrund seiner Dokumentation zu entscheiden, ob und welchen Pflege-Grad euer "Kind" behält bzw. erhält.
Und vergesst nicht:
Ihr müsst das Ergebnis nicht annehmen! Einspruch, ob privat oder durch einen Anwalt ist stets eine Option!
(In diesem Zusammenhang möchte ich euch eine Rechtsschutz-Versicherung empfehlen, solltet ihr diese nicht schon abgeschlossen haben. Wenn ihr euch bereits in einer Rechts-Streit-Situation befindet, ist es zu spät. Für bereits bestehende bzw. laufende Fälle kommt die Rechtsschutz-Versicherung nicht auf.)
Lasst euch einmal bei einer Versicherung beraten und entscheidet dann, ob die spezielle Situation durch ein behindertes Kind eine Rechtsschutz-Versicherung nicht sowieso sinnvoll ist.
Guten Beistand und Unterstützung erhaltet ihr auch vom VdK. (Es ist dann allerdings üblicherweise eine Mitgliedschaft erforderlich. Jedoch ein Informations-Gespräch könnt ihr dort ja auch schon einmal im Voraus führen, bevor ein Rechts-Streit droht. Für Nicht-Mitglieder gilt allerdings: Eine erste Beratung mit einem vergleichsweise geringen Betrag bezahlt werden.
Weitere, allgemeine Informationen:
Was bedeutet "Pflege-Bedürftigkeit" bei behinderten "Kindern"?
Zunächst einmal sagt die Pflegekasse:
"Ein Baby ist grundsätzlich auf die Hilfe seiner Eltern angewiesen."
Häufigeres Füttern, Wickeln, Waschen, Tragen (ein Baby muss immer getragen werden) und allgemeines Helfen bringt das Kleinkindalter üblicherweise mit sich. Dies mag ungerecht klingen. Ist jedoch nachvollziehbar.
Darum müsst ihr erhöhten, zeitlichen Aufwand ausreichend dokumentieren!
Warum kann euer Kind nicht krabbeln?
Belegt und erklärt dies durch Befunde von Krankenhaus, Kinderarzt, Hausarzt, Orthopäden, Krankengymnasten, Ergotherapeuten usw.!
Was kann euer Kind nicht, was andere, gesunde Kinder können?
Habt ihr an dieser Stelle keinen Hausarzt, Kinderarzt oder keine Klinik, die euch unterstützt, erschwert es die Situation und belastet auch erheblich mehr!
Sucht euch einen kompetenteren Arzt und Therapeuten mit erfahrener "Behinderten-Routine"!
Auf einer anderen Seite berichten wir über weitere Aspekte rund um das Thema "Medizinische Dienst der Krankenkasse" und weitere Gedanken, Tipps und Erfahrungen.
- Körperbehinderungen sind offensichtlicher als entwicklungsbedingte Behinderungen!
- Was bedeutet das im Einzelfall?
- Welche Verkomplizierungen gibt es:
> bei atembehinderten "Kindern"?
> bei körperlich, nicht nach Norm entwickelten "Kindern"?
> bei bewegungsunfähigen "Kindern"?
> bei entwicklungseingeschränkten "Kindern"?
> bei eingeschränkter Möglichkeit der Nahrungsaufnahme?
> bei Syndrom bedingten Problemen?
> bei behinderungsbedingten Problemen?